staatliche Förderprogramme für Elektromobilität:
Profitieren Sie ganz einfach von den verfügbaren staatlichen und projektbezogenen Förderprogrammen, indem wir die Arbeit für Sie machen. Als Ihr Leasingpartner übernehmen wir die komplette Abwicklung des Förderantrags für Sie.

Geförderte Elektromobilität einfach leasen
Ihre Vorteile mit Kazenmaier
- Geringer administrativer Aufwand
Die Fördermittel aus allen Förderprogrammen wickeln wir direkt für Sie ab
- Keine Wartezeiten bei der Bestellung
Über uns haben Sie sofortigen Zugriff auf verschiedene Fördermittel des Bundes
- Weitere Einsparungen
Sie profitieren von unseren speziellen Nachlässen bei vielen Herstellern und Händlern
- Persönliche Betreuung
Sie haben einen festen Ansprechpartner über den gesamten Prozess und die komplette Laufzeit
- Kein Risiko
Das Vermarktungsrisiko des gebrauchten Fahrzeugs liegt bei uns und nicht bei Ihnen
- Wertvolle Partnerschaften
Sie erhalten auf Wunsch direkten Kontakt zu unserem Ladeinfrastrukturpartner, der Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer individuellen Ladeinfrastruktur umfassend berät und ganzheitlich begleitet
Geldwerter Vorteil
Wussten Sie, dass reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 70.000 € nur mit 0,25 % im geldwerten Vorteil besteuert werden (- für die 1 % -Regel beträgt die Bemessungsgrundlage dabei lediglich 1/4 der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers inkl. Sonderausstattung)? Für Sie bedeutet das, dass Sie für ein reines Elektrofahrzeug im Wert von 70.000 € nur 175 € pro Monat zuzüglich Ihrer individuellen Wegstrecke zwischen Arbeitsort und Wohnort versteuern müssen. Bei einem Verbrennerfahrzeug gleichen Werts würde der geldwerte Vorteil 700 € betragen.
Liegt der Listenpreis über 70.000 Euro, greift die 0,5 %-Regelung. Für viele lohnt sich also auch hier ein Umstieg.
Plug-in-Hybride können ebenfalls von der 0,5 %-Regelung profitieren, wenn sie bestimmte Umweltkriterien erfüllen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt: Das Fahrzeug muss entweder eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern erreichen oder darf nicht mehr als 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen. Wird keine dieser Bedingungen erfüllt, gilt die reguläre 1 %-Versteuerung.
Die Regelungen gelten voraussichtlich bis Ende 2030.